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ISO 50001: Jetzt umstellen und energiebezogene Leistungen verbessern

Revision der ISO 50001
Neue ISO 50001 eninführen

Die Übergangsphase für die ISO 50001:2018 endet am 20.02.2022. Bereits seit dem 21.02.2020 erfolgen Erst-, Wiederholungs- und Rezertifizierungsaudits jedoch ausschließlich nach der neuen Norm.

Produzierendes Gewerbe und energieintensive Unternehmen profitieren von einem zertifizierten Energiemanagementsystem, es ist auch Voraussetzung für einen Antrag auf Vergünstigung nach §§ 40f EEG. Vorhandene Systeme müssen umgestellt werden.

Verbesserung der energiebezogenen Leistung

Zentrales Ziel von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018 ist die Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Als Nachweis für diese fortlaufende Verbesserung müssen in regelmäßigen Abständen für alle Energieleistungskennzahlen (EnPIs) ihr Ausgangswert (energy baseline, EnB) und der aktuelle EnPI-Wert ermittelt, ggf. normalisiert, verglichen und zusammenfassend dargestellt werden. Dabei bedeutet Normalisieren, das Bereinigen um natürliche Schwankungen wie z.B. Temperaturschwankungen in Abhängigkeit von der Jahreszeit.

Für jeden „wesentlichen Energieeinsatz“ (significant energy use, SEU) müssen relevante Variablen, z.B. Witterung und die aktuelle ebL bestimmt werden. Auch die Personen, die den SEU durch ihre Tätigkeit beeinflussen, sind zu ermitteln. SEUs können Anlagen, Standorte, Systeme, Prozesse oder Einrichtungen sein. Was konkret als SEU gilt, legt das Unternehmen selbst fest. Die Kriterien dafür müssen jedoch regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Hilfe für die Praxis: Stellungnahme des NAGUS

Der DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) liefert nützliche Hinweise: Die 20 FAQs wurden im Januar 2020 veröffentlicht und konkretisieren, wie Unternehmen die Verbesserung der ebL bestimmen und darstellen können. Der Ausschuss stellt dabei u.a. folgendes klar:

Energiebezogene Leistung (ebL)

Da die Norm ebL als „Verbesserung der messbaren Ergebnisse der Energieeffizienz oder des Energieverbrauchs, bezogen auf den Energieeinsatz, im Vergleich mit der energetischen Ausgangsbasis“ definiert, ist Energieeffizienz eine mögliche Komponente der ebL.

In der Praxis bedeutet eine Verbesserung der ebL i.d.R. auch eine verbesserte Energieeffizienz, und zwar wegen der geforderten Normalisierung. Ein Niveau für die Verbesserung der ebL legt nicht die Norm, sondern das Unternehmen selbst fest, dabei müssen gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Energiekennzahlen (energy performance indicators, EnPIs)

Nur Kennzahlen, die die tatsächliche energiebezogene Leistung aufzeigen, sind EnPIs. Gibt es dagegen verzerrende, wesentliche Einflussgrößen wie Witterung oder Auslastung, so ist die tatsächliche Leistung nicht erkennbar, es handelt sich dann nicht um eine EnPI. Der absolute Energieverbrauch eines Unternehmens kann nur dann als EnPI dienen, wenn es keine derartigen Einflüsse gibt. Und schließlich muss es für jeden SEU mindestens eine EnPI geben.

Hinweis: Eine einzige Kennzahl reicht nur dann aus, wenn ein Unternehmen nur einen Energieträger einsetzt und über nur einen SEU verfügt; dies dürfte in der Praxis allerdings sehr selten vorkommen.

Messungen nicht zwingend

Die Norm gibt zwar vor, dass bestimmte Daten wie z.B. die relevanten Variablen bez. SEUs oder der Energieverbrauch bez. SEUs und der Organisation (s. ISO 50001:2018, Kap. 6.6) vorliegen müssen. Allerdings müssen die Daten nicht auf Messungen beruhen. Falls jedoch Messungen durchgeführt werden, müssen sie genau und wiederholbar sein.

Verbesserung trotz erhöhtem Energieverbrauch möglich

Eine Verbesserung kann auch dann gegeben sein, wenn der Gesamtenergieverbrauch zugenommen hat. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass sich die Effizienz verbessert hat. Die Verbesserung der ebL lässt sich dann mit dem Vergleich des erwarteten mit dem tatsächlichen Energieverbrauch darstellen.

Abweichungen und Korrekturmaßnahmen

Werden festgelegte Ziele nicht erreicht, z.B. als Folge eines nicht funktionierenden bzw. nicht wirksamen EnMS, müssen Abweichungen erkannt und angemessene Korrekturmaßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt werden. Im Fall eines Systemversagens („wesentliche Nichtkonformität“) müssen Korrekturmaßnahmen zwingend vor der Erteilung eines Zertifikates durchgeführt werden.

Jetzt umstellen

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Umstellung. Und falls Sie den Übergang in Eigenregie durchführen wollen, können Audit-Fragenkatalog sowie MindMaps zur ISO 50001:2018  Ihnen die Arbeit erleichtern. Sie erfüllen so die Normforderungen und sehen Audits durch den Zertifizierer gelassen entgegen.

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