Fördergelder fürs Energiemanagement – interessant für KMU
Fördergelder für Energie-Management
Attraktive Fördergelder fürs Energiemanagement können ein Anreiz für kleiner und mittlere Unternehmensein sein sich für Energieeinsparungen zu bemühen. Wer und was gefördert wird erfahrene Sie hier.
Energie sparen, Kosten senken
Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden Potenziale zum Energie sparen bisher wenig genutzt.
Ca. 15 % des Energiebedarfs könnten laut Experten ohne großen Aufwand – v.a. durch geändertes Nutzerverhalten – sofort eingespart werden, das wären bundesweit 200 Millionen KWh pro Jahr.
Mindestens weitere 15 % Ersparnis sind möglich, wenn Prozesse optimiert, alte Maschinen und Anlagen nach und nach durch neue ersetzt und Beleuchtungssysteme bzw. –konzepte mit geringerem Energiebedarf eingesetzt werden.
Eine systematische Vorgehensweise führt zum Erfolg.
Im Rahmen eines Energiemanagements können Einsparpotenziale ermittelt, Maßnahmen festgelegt und überwacht werden. Durch kontinuierliche Verbessserung werden Prozesse optimiert und dadurch Energiebedarf und Kosten gesenkt.
Die Bundesregierung fördert Unternehmen, die sich auf den Weg machen.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können Unternehmen aller Größen und Branchen Fördergelder beantragen.
Entscheidend ist dabei v.a., ob ein sog. Spitzenausgleich beantragt wurde und wie hoch der Energiebedarf ist. Stromintensive Unternehmen können eine Begrenzung der EEG-Umlage bei der BAFA beantragen.
Ob für Ihr Unternehmen eine Förderung möglich ist, zeigt Ihnen folgende Übersicht:
KMU | kein KMU | ||
1. Spitzenausgleich | beantragt | Förderung ausschließlich für Zertifizierung nach ISO 50001 möglich | keine Förderung möglich |
nicht beantragt | Förderung möglich | ||
2. Begrenzung der EEG-Umlage | Begrenzung EEG-Umlage UND Stromverbrauch ≥ 10 GWh |
nicht antragsberechtigt | |
Begrenzung EEG-Umlage UND Stromverbrauch < 10 GWh |
Förderung möglich | ||
keine Begrenzung |
Was wird gefördert?
Förderung ist möglich für
- die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings
- den Erwerb von Messtechnik
- den Erwerb von Software
Dabei werden nicht die gesamten Kosten gefördert, sondern nur ein Teil:
Gegenstand der Förderung | Höhe der Förderung | Förderbetrag in € |
Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 | max. 80 % | max. 8.000 € |
Erstzertifizierung eines Energiecontrollings (bei durchschnittlichen Energiekosten unter 200.000 € pro Jahr) |
max. 80 % | max. 1.500 € |
Erwerb von Messtechnik (Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie) für EnMS sowie Installationskosten |
max. 20 % | max. 8.000 € |
Erwerb von Software für EnMS sowie Installations- und Schulungskosten | max. 20 % | max. 4.000 € |
Welche Bedingungen gelten?
- Ihr Unternehmen hat Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
- Die Maßnahmen wurden noch nicht begonnen.
- Pro Unternehmen werden max. 20.000 € innerhalb von 36 Monaten gefördert.
- Die Einführung eines Energiemanagementsystems bzw. Energiecontrollings darf nicht gesetzlich gefordert sein,
wie dies für Unternehmen mit einem Stomverbrauch über 10 GWh der Fall ist (vgl. §§ 40 ff. Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)). - Software muss auf der „Liste förderfähiger Energiemanagementsoftware“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
gelistet sein. - Geförderte Messtechnik und Software müssen mind. 3 Jahre zweckentsprechend verwendet werden.
- Kosten für Installation und Schulung sind nur dann förderungsfähig, wenn sie von externen Dritten durchgeführt werden.
Übrigens: Server, PC, Monitore, Router, Verkabelung oder Messgehäuse werden nicht gefördert.
Und so geht`s
- Antrag stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de (elektronisches Antragsfomular)
- Zuwendungsbescheid vom BAFA abwarten
- Maßnahmen durchführen
- Verwendungsnachweis ausfüllen
- Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.