Gefährdungen ermitteln und beurteilen
Unternehmen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit (seit September 2013).
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen bei Ihnen die Gefährdungsbeurteilung kompetent und zügig durch. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Zu unseren Angeboten zählen u.a.:
- vorhandene Unterlagen sichten
- Festlegung der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten unterstützen (Zusammenfassen, wenn sinnvoll möglich)
- Betriebsbegehung
- Gefährdungen ermitteln und beurteilen
- erforderliche Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip vorschlagen, bestehende Arbeitsschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit beurteilen
- Dokumentation unterstützen
Auch erforderliche Unterweisungen und Schulungen führen wir für Sie durch. Beim Erstellen von Betriebsanweisungen unterstützen wir Sie ebenfalls (auch softwareunabhängig), wir empfehlen Web SARA Gefahrstoffmanagement und / oder Anlagenmanagement.
Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung lieber selbst durchführen wollen, ist unsere Software für Gefährdungsbeurteilungen – Web SARA Gefährdungsbeurteilung ein hilfreiches Werkzeug für Ihre Arbeit.
Und Sie können für Ihren Telearbeitsplatz (Homeoffice) eine webbasierte, mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konforme Gefährdungsbeurteilung online durchführen. Als Ergebnis erhalten Sie eine rechtskonforme Dokumentation darüber. Hier finden Sie weitere Informationen.
Es steht auch eine Muster-Gefährdungsbeurteilung mit „Corona-Gefährdungen“ und Schutzmaßnahmen nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bei der Ermittlung und Beurteilung von Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz unterstützen wir Sie mit Hilfe der Methode von Moderierten Analyse-Workshops.
Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkreten Forderungen zur Vorgehensweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Dem Arbeitgeber werden bewusst Freiräume offen gehalten, damit Umfang und Inhalt der Gefährdungsbeurteilungen den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bzw. Erfordernissen entsprechend festgelegt werden können. Eine Gefährdungsbeurteilung wird u.a. auch in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 – Schwerpunkt Arbeitsmittel), in der Gefahrstoffverordnung (§ 6 – Schwerpunkt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und in der Arbeitsstättenverordnung gefordert (§ 3 – Schwerpunkt Beschaffenheit und Betrieb der Arbeitsstätte). Die „Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung alter(n)sgerechter Arbeit“ können Sie hier herunterladen. Sie liefert auch mögliche Maßnahmen und kann Sie im betrieblichen Alltag unterstützen. Die Handlungshilfe ist in Kooperation von VDSI, DGAUM und DEx entstanden. Ein Formular zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz sowie weitere Informationen rund ums Thema Mutterschutz finden Sie hier
Unser Fachartikel zum Thema „Gefährdungen und Schutzmaßnahmen: Von Prämien für PSA profitieren“ wurde auf MaschinenMarkt veröffentlicht.
Unsere Kunden / Ihre Ansprechpartner
Dr. Josef Sauer
DIPLOM-CHEMIKERTel: 07 61 - 2 92 86-14
Goran Kukolj
FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEITTel: 07 61 - 2 92 86-17
Jürgen Knopp
DIPL.-ING. VERFAHRENSTECHNIKTel: 07 61 - 2 92 86-13
Manfred Szabo
DIPL.-ING. (FH) MASCHINENBAU & BERATER FÜR QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENTTel: 07 61 - 2 92 86-15