Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind nach ADR Kapitel 1.3
Unterweisungen nach ADR 1.3
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ fordert im Kapitel 1.3 die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Die Unterweisung ist auch notwendig, wenn Ihr Unternehmen Gefahrgüter nur entlädt oder verpackt / versendet (auch Abfälle!).
QUMsult bietet Ihnen eine rechtskonforme Unterweisung durch erfahrenen Gefahrgutbeauftragten (Straße) für die Region Freiburg / Südbaden an.
Wer sollte teilnehmen | Alle Mitarbeiter, die am Gefahrguttransport beteiligt sind. Insbesondere Entlader, Verpacker, Versand, Einkauf, Abfallbeauftragte |
Ziele | Rechtskonforme Unterweisung nach den Anforderungen des Kapitels 1.3 der ADR |
Nutzen | Rechtskonformität Mitarbeiter, die wissen, warum sie was zu tun haben bezüglich Gefahrgut |
Dokumentation | Unterweisungsdokumentation als pdf-Datei wird zur Verfügung gestellt |
Leistungen | – Einführung – Aufgabenbezogene Unterweisung – Sicherheitsunterweisung abgestimmt auf Personenkreis / Tätigkeiten |
Dauer | Eine bis max. zwei Stunden |