Newsletter

Gefahrstoffe sicher managen: Mit Web SARA

Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen

Den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen regelt im Wesentlichen die Gefahrstoffverordnung. Ziel ist, sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten als auch die Umwelt zu schützen.

Wichtige Prozesse im Gefahrstoffmanagement sind:

  • Gefahrstoffverzeichnis erstellen: Grundsätzlich muss ein Gefahrstoffverzeichnis bzw. Gefahrstoffkataster erstellt werden, es enthält alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe.
  • Beschaffen, Beurteilen und Freigeben: Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Soll ein neuer Stoff im Unternehmen eingesetzt werden, müssen vorab mögliche Gefährdungen beurteilt und erforderliche Maßnahmen betrachtet werden. Handelt es sich um einen Gefahrstoff, so muss auch geprüft werden, ob ein anderer – nicht oder weniger gefährdender – Stoff eingesetzt werden kann (Substitution). Auch die Substitutionsprüfung muss dokumentiert werden, es empfiehlt sich eine Dokumentation im Gefahrstoffverzeichnis. Erst danach kann die Freigabe erfolgen, der Gefahrstoff darf dann im Unternehmen verwendet werden.
  • Betriebsanweisung, Unterweisen, Verwenden: Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, Jugendliche mindestens halbjährlich, unterwiesen werden. Betriebsanweisungen bilden die Grundlage für die Unterweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen. Sie müssen den Beschäftigten in schriftlicher Form zugänglich sein, Informationen liefert auch hier das Sicherheitsdatenblatt.
  • Lagern: Die Lagerklasse eines Gefahrstoffs gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen der Stoff gelagert werden muss. Es muss u.a. berücksichtigt werden, ob ein Zusammenlagerungsverbot besteht, Mengenschwellen zu beachten sind oder bestimmte Temperaturen eingehalten werden müssen. Nur wenn Vorgaben und Hinweise eingehalten werden, kann eine sichere Lagerung gewährleistet werden: Brand, Explosionen oder andere unerwünschte Reaktionen können verhindert werden, Stoffeigenschaften bleiben unverändert.
  • Entsorgen: Unternehmer sind in der Pflicht, dass Gefahrstoffe bzw. leere Behälter mit anhaftenden Resten vorschriftsmäßig entsorgt werden. Hinweise zur Entsorgung und ggf. den Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) liefert ebenfalls das Sicherheitsdatenblatt.

Sie suchen ein Werkzeug, um Ihre Gefahrstoffe sicher zu managen?

Die Plattform Web SARA unterstützt v.a. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Verantwortliche im Umweltschutz.

Sie beinhaltet auch das GHS-Spaltenmodell; Forderungen aus der Störfallverordnung wurden integriert.


[WPSM_SERVICEBOX id=1948]

Das könnte dich auch interessieren …