SARS-CoV-2 – Informationen und Werkzeug

Einbahnstraßenschild mit einem Schild für Maskenpflicht

Nützliche Informationen und Werkzeug

Unternehmen sind auch weiterhin gefordert, Gefährdungen in Verbindung mit SARS-CoV-2 zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Ergänzend zu Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzverordnungen und Arbeitsstättenregeln (ASR) legt derzeit i.W. das Infektionsschutzgesetz fest, was Arbeitgeber in Pandemie-Zeiten zusätzlich umsetzen müssen. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind am 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist derzeit nicht aktiv, jedoch nicht außer Kraft gesetzt.

Wir haben nützliche Informationen für Sie zusammengestellt und bieten Ihnen ein Werkzeug für die Gefährdungsbeurteilung:

Kostenloser Download

Wesentliche Regelungen, Empfehlungen und Maßnahmen bez. SARS-CoV-2 haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Informationen können Sie hier kostenlos herunterladen.

 

Werkzeug für die Gefährdungsbeurteilung

Mit der webbasierten Muster-Gefährdungsbeurteilung können Sie Ihre Organisation und Ihr Hygienekonzept einfach beurteilen. Gefährdungsfaktoren, zugeschnitten auf „Corona-Gefährdungen“ und Schutzmaßnahmen nach Corona-ArbSchV, SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel, sind bereits vorausgewählt.
Die kostenlose Testversion können Sie hier anfordern.

 

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