SARS-CoV-2 – Informationen und Werkzeug
Nützliche Informationen und Werkzeug
Unternehmen sind auch weiterhin gefordert, Gefährdungen in Verbindung mit SARS-CoV-2 zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Ergänzend zu Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzverordnungen und Arbeitsstättenregeln (ASR) legt derzeit i.W. das Infektionsschutzgesetz fest, was Arbeitgeber in Pandemie-Zeiten zusätzlich umsetzen müssen. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind am 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist derzeit nicht aktiv, jedoch nicht außer Kraft gesetzt.
Wir haben nützliche Informationen für Sie zusammengestellt und bieten Ihnen ein Werkzeug für die Gefährdungsbeurteilung:
Kostenloser Download
Wesentliche Regelungen, Empfehlungen und Maßnahmen bez. SARS-CoV-2 haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Informationen können Sie hier kostenlos herunterladen.
Werkzeug für die Gefährdungsbeurteilung
Mit der webbasierten Muster-Gefährdungsbeurteilung können Sie Ihre Organisation und Ihr Hygienekonzept einfach beurteilen. Gefährdungsfaktoren, zugeschnitten auf „Corona-Gefährdungen“ und Schutzmaßnahmen nach Corona-ArbSchV, SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel, sind bereits vorausgewählt.
Die kostenlose Testversion können Sie hier anfordern.