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Unternehmen nachhaltig aufstellen: EMAS und DNK

Nachhaltigkeit imUnternehmen
Nachhaltigkeit im Unternehmen

Eine Formel für nachhaltigen Erfolg

Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit ist der Dreiklang, der aktuell Jugendliche, Politiker und Unternehmer um- und sogar auf die Straßen treibt. Umweltgerecht handeln, den Klimawandel stoppen und nachhaltiges Wirtschaften voranbringen sind die Forderungen, die daraus abgeleitet werden. Um den Wandel zu ermöglichen, müssen auch Unternehmen ihren Beitrag leisten. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltgutachter-Ausschusses (UGA) nimmt die Standards EMAS und DNK in den Fokus und zeigt Wege zum nachhaltigen Unternehmen auf.

Die Standards EMAS und DNK

Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) enthält alle Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach der internationalen Norm ISO 14001. Darüber hinaus sind das Einhalten umweltrechtlicher Vorschriften, die fortlaufende und messbare Verbesserung, eine aktive Beteiligung der Beschäftigten sowie die Pflicht zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit sehr wichtig. Unternehmen beteiligen sich freiwillig, es besteht jedoch Berichtspflicht. Die Umwelterklärung wird inhaltlich und formell durch Umweltgutachter geprüft. Nach bestandener Prüfung werden Unternehmen ins EMAS-Register eingetragen.

Auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) beruht auf Freiwilligkeit. Unternehmen erstellen eine DNK-Erklärung. Sie enthält 20 Kriterien zu den Themen Strategie, Ziele, Maßnahmen, Konzepte und Risiken der Nachhaltigkeit sowie weitere international anerkannte Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) bzw. der European Federation of Financial Analysts Society (EFFAS). Unternehmen berichten über ihre entsprechenden Aktivitäten (comply) bzw. erklären, warum dies für sie nicht wesentlich ist (explain). Die DNK-Erklärung wird formell durch das DNK-Büro geprüft und in der DNK-Datenbank veröffentlicht.

Studie des UGA

Um Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften zu unterstützen, hat der Umweltgutachter-Ausschuss eine Studie in Auftrag gegeben. Durchgeführt wurde sie vom VNU -Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V., Dr. Thomas Wacker und Bettina Huck von QUMsult haben daran mitgearbeitet. Die Studie vom Juli 2019 vergleicht EMAS und DNK als Instrumente für nachhaltige Unternehmensführung und Berichterstattung, sowohl für Deutschland als auch international.

Wesentliche Aspekte sind dabei menschenwürdige Arbeit, Arbeitnehmer- und Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz sowie der sorgsame Umgang mit Energie und weiteren Ressourcen.

Nutzen für die Praxis

Die Studie liefert Handlungsempfehlungen und soll einerseits den Einstieg in nachhaltiges Handeln erleichtern. Andererseits unterstützt sie Unternehmen, die bereits EMAS oder DNK umsetzen. Denn eine Kombination der beiden Standards kann Synergien schaffen: Wird EMAS durch die Kriterien des DNK ergänzt, entsteht ein Nachhaltigkeitsmanagement. Aspekte der Nachhaltigkeit können in den Kontext der Organisation integriert werden. Oder Inhalte der Umwelterklärung nach EMAS können in die DNK-Erklärung einfließen.

Glaubwürdigkeit beider Standards wird erreicht durch eine unabhängige Überprüfung der fortlaufenden Verbesserung der teilnehmenden Unternehmen. Ermöglicht wird dies durch eine wiederkehrende Berichterstattung.

Organisationen liefern in ihren Erklärungen relevante Daten und Fakten zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dies kann zum Wettbewerbsvorteil als Lieferant werden, nämlich dann, wenn Kunden und Verbraucher zunehmend nachhaltige Produkte und Dienstleistungen fordern.

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die deutsche Bundesregierung die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte weltweit verankert: Die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit soll verbessert werden. Sowohl mit EMAS als auch dem DNK können Unternehmen diese Forderungen umsetzen.

Mehrwert für Unternehmen:

  • Die DNK-Erklärung erfüllt die Forderungen an einen nichtfinanziellen Bericht nach CSR-Richtlinie, umgesetzt durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Danach müssen bestimmte Großunternehmen, abhängig von Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme bzw. Umsatzerlösen sowie Gesellschaftsform, seit 1.1.2017 auch über nichtfinanzielle Aspekte berichten wie z.B. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
  • Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ist ein nachgewiesenes (zertifiziertes) Energiemanagement Voraussetzung für einen Antrag auf Vergünstigung nach §§ 40f EEG. Und EMAS wird als Energiemanagementsystem anerkannt.

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