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Fördermittel für KMU

Förderung unternehmerischen Know-hows: Fördermittel für KMU

Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für die Beratung zur Einführung von Managementsystemen für Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz sowie die Umstellung auf die neuen Normen ISO 9001:2015 und ISO 14001: 2015.

KMU sollen so unterstützt werden, auf die vielfältigen Herausforderungen der aktuellen Wirtschaftsentwicklung sowie auf Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt reagieren zu können. Ziel ist, die Erfolgsaussichten sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit sollen zunehmen und Arbeitsplätze gesichert werden, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und beraten Sie – abgestimmt auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse.

Wer wird gefördert

Gefördert werden KMU in allen Entwicklungsphasen. Als KMU gelten Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten.

Sie werden – je nach Unternehmensalter oder –situation – in folgende drei Kategorien eingeteilt:

  1. junge, neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen)
  2. bereits länger am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen)
  3. Unternehmen in Schwierigkeiten

Bedingungen

Unternehmen müssen rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sein. Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung muss in Deutschland liegen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen, das beraten wird.

Unternehmen können pro Beratungsart mehrere Anträge stellen. Die Zuwendung ist eine sog. De-minimis-Beihilfe, d.h. sie darf im Jahr der Bewilligung der Beihilfe sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einen Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im Straßengüterverkehrssektor) nicht überschreiten.

Was wird gefördert

Thema Jungunternehmen Bestandsunternehmen Unternehmen in Schwierigkeiten
Allgemeine bzw. spezielle Beratungen … … zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung

…zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz

… zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, ab dem dritten Jahr nach Gründung

…zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz

… zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmens-sicherungsberatung) sowie eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Beratungsart

Einzelberatung

 

Beratungsdauer pro Beratungsart Keine Vorgaben Max. 5 Beratertage Keine Vorgaben
Beratungsinhalte
  • am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens
  • Benennung der ermittelten Schwachstellen und
  • konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis
 Förderfähige Beratungskosten (inkl. Auslagen, Reisekosten; ohne Umsatzsteuer)  Max. 4.000,- EURO   Max. 3.000,- EURO
Zuschuss (in Prozent) neue Bundesländer (ohne Berlin): 80 %

Region Leipzig: 50 %

alte Bundesländer (einschließlich Berlin): 50 %

Region Lüneburg: 60 %

90 %
Informationsgespräch vor Antragstellung obligatorisch freiwillig obligatorisch


Was wird dagegen nicht gefördert

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot)
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität)
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen (einschließlich Marketing) von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und deren und Mitarbeitern zum Inhalt haben
  • die ethisch-moralisch nicht vertretbar sind oder gegen Recht und Ordnung verstoßen

Auch Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.

Leitstellen

Der Antrag muss über eine Leitstelle an das BAFA gerichtet werden. Unternehmen können frei wählen, mit welcher Leitstelle sie zusammenarbeiten wollen:

DIHK-Service GmbH
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: (0 30) 2 03 08-23 54
Telefax: (0 30) 2 03 08-23 52
E-Mail: kunze.michael@dihk.de
www.dihk.de

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen
Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin
Telefon: 0 30 2 06 19-3 40/-3 41/-3 42
Telefax: 0 30 2 06 19-5 93 41
E-Mail: werner@zdh.de
www.zdh.de

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
An Lyskirchen 14
50676 Köln
Telefon: 02 21 3 50 89 49
Telefax: 02 21 36 25 12
E-Mail: info@leitstelle.org
www.leitstelle.org

Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
August-Bier-Straße 18
53129 Bonn
Telefon: 02 28 21 00-33/-34
Telefax: 02 28 21 18-24
E-Mail: info@foerder-bds.de
www.foerder-bds.de

BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: 0 30 59 00 99-5 60
Telefax: 0 30 59 00 99-4 60
E-Mail: info@betriebsberatungsstelle.de
www.betriebsberatungsstelle.de

Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: 0 30 59 00 99-8 60
Telefax: 0 30 59 00 99-8 51
E-Mail: falk@interhoga.de
www.interhoga.de

Und so geht’s

  1. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag muss über die Plattform der BAFA online gestellt werden, das so erstellte Formular muss dann an eine der sechs Leitstellen übermittelt werden.
  2. Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und schickt eine unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung (Informationsschreiben). Erst dann kann mit der Beratung begonnen werden.
    Achtung: Wird vorher begonnen, so wird kein Zuschuss gewährt.
  3. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
    1. ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
    2. vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung
    3. Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners
    4. Beratungsbericht
    5. Rechnung des Beratungsunternehmens
    6. Kontoauszug
  4. Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen.
  5. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Quelle: Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows (gültig seit 01.01.2016)

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