Die regelmäßigen und anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilungen sind ein wichtiger Bereich des Arbeitsschutzes, mit dem Ziel Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten, zu beseitigen bzw. zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet hierzu.
Mit Web SARA-Gefährdungsbeurteilung können Sie Ihre Gefährdungen effizient und effektiv ermitteln, beurteilen, dokumentieren und geeignete Maßnahmen festlegen sowie diese verwalten. Steigen Sie um von Excel, Word oder PDF auf eine webbasierte Anwendung, auf die alle Beschäftigten am Standort Zugriff haben und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen einsehen können.
Grundlage sind die Gefährdungsfaktoren der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Zu jedem Gefährdungsfaktor gibt es vorformulierte Mustertexte zu Schutzmaßnahmen und konkreten Gefährdungen. Der Anwender kann auch eigene Texte formulieren und immer wieder verwenden.
Maßnahmen können ebenso festgelegt werden, wie Termine und Verantwortlichkeiten. Auch das Umsetzen der Maßnahmen kann überwacht werden.
Zuvor erfasste Daten stehen auf Knopfdruck als Berichte (Gefährdungsbeurteilung, Übersicht aller Maßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen) zur Verfügung. Weitere Dokumente können der Gefährdungsbeurteilung zugeordnet werden.
Eine generelle Einstufung nach Nohl ist ebenso möglich, wie eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen am Einsatzort durch das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG).
Gefährdungsbeurteilung Ihres Telearbeitsplatzes (Homeoffice), mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konforme, Gefährdungsbeurteilung online durchführen.
Anwendungen
Gefärdungen leicht erfassen Rechtssicher dokumentieren Webbasiert und mobil
Sie können jetzt auch für Ihren Telearbeitsplatz (Homeoffice) eine, mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konforme, Gefährdungsbeurteilung online durchführen. Als Ergebnis erhalten Sie eine rechtskonforme Dokumentation darüber. Weitere Informationen hier.
Und es steht eineMuster-Gefährdungsbeurteilung mit „Corona-Gefährdungen“ und Schutzmaßnahmen nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.
Altersgerechte Gefährdungsbeurteilung
In Kooperation von VDSI, DGAUM und DEx wurden die Gefährdungsfaktoren der GDA um den Aspekt Alter und Altern der Beschäftigten erweitert. Entstanden ist daraus die „Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung alter(n)sgerechter Arbeit“. Die altersspezifischen Aspekte wurden in das Modul WebSARA-Gefährdungsbeurteilung integriert.
Den Vortrag „Beschäftigte lange fit halten: Mit der Gefährdungsbeurteilung, die das Alter berücksichtigt“ von Dr. Josef Sauer, anlässlich der Arbeitsschutz Aktuell digital 2020, können Sie hier herunterladen.
Neue Gefährdungen können Sie über den Reiter „Gefährdungsfaktoren“ (1) durch Anklicken aus-/ abwählen. Ausgewählte Gefährdungen können dann über den Reiter „Gefährdungen“ (2) beurteilt werden.
Hier können Sie die Gefährdung bzw. die Schutzmaßnahmen bewerten und nach Nohl einstufen. Konkrete Gefährdung können im Detail beschrieben, sowie vorhandene (TOP) Schutzmaßnahmen festlegen werden. Mustertexte erleichtern die Arbeit.
Im Reiter „Einsatzorte/EMKGefahrstoffe“ (1) können Sie Einsatzorte und / oder Stoffe einer Gefährdungsbeurteilung zuordnen (2). Die Kreisdiagramme (3) spiegeln hierbei die Maßnahmenstufe der jeweiligen Gefährlichkeitsgruppe wider (Haut, Einatmen, Brand und Explosion).
Wenn Sie auf das entsprechende Kreisdiagramm klicken, öffnet sich für den Stoff die Oberfläche für das EMKG.
Im Reiter „Maßnahmen“ (1) werden alle Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung aufgelistet. Sie sind nach Gefährdung gruppiert. Über das anführende Icon der Maßnahme ist der Status erkennbar: offen (2), überfällig (3), erledigt (4), erledigt und wirksam (5).
Über diese Ansicht können Maßnahmen ebenfalls wieder gelöscht werden (6).
Im Reiter „Rechtsvorschriften“ (1) sehen Sie eine Auflistung aller relevanter Rechtsvorschriften zu einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Liste wird automatisch aktualisiert, je nachdem, welche Gefährdungsfaktoren Sie in der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung ausgewählt haben.
Im Reiter „Dokumente“ (1) können Sie beliebige PDF-Dateien hochladen und so einer Gefährdungsbeurteilung zuordnen (2).
In der Auflistung der Dokumente wird zwischen automatisch gespeicherten Dokumenten (3) und von Ihnen selbst hochgeladenen Dokumenten (4) unterschieden. Eigene Dokumente können jederzeit wieder gelöscht werden (5). Bei automatisch erstellten Dokumenten kann nur die neuste / letzte Revision gelöscht werden; beim Löschen eines solchen Dokumentes wird auch die Revision der Gefährdungsbeurteilung wieder heruntergezählt.
Die Revision einer Gefährdungsbeurteilung können Sie über den Button „REVISION“ im Reiter „Stammdaten“ (6) erhöhen, dabei wird automatisch der Bericht der Gefährdungsbeurteilung im Reiter „Dokumente“ gesichert.
Klicken Sie auf einen Faktor, zu dem Sie eigene Mustertexte erfassen möchten (1).
Dort haben Sie die Möglichkeit, neue Mustertexte zu erfassen (2); dabei wählen Sie aus, zu welchem „Feld“ der Mustertext gehört (3) und erfassen anschließend den Text.
Wenn Sie Mustertexte löschen wollen, klicken Sie auf den Button zum Löschen (4), die Speicherung der Daten sowie das Löschen von Mustertexten erfolgt erst bei Verlassen der Oberfläche. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, vor dem Speichern den Löschbefehl zu revidieren (5).
Gefährdungsbeurteilungen organisieren, durchführen, auswerten und überwachen.
Pro Unternehmensstandort ist eine Lizenz notwendig. Die jährliche Lizenzgebühr ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten am Unternehmensstandort. Für die Anzahl von gleichzeitigen Usern gibt es keine Beschränkung, so können alle Mitarbeiter von überall auf die Daten zugreifen.
Für Berater/innen gelten Sonderkonditionen; informieren Sie sich.
Kombinieren Sie die sechs Web SARA Module miteinander oder nützen Sie die Vorteile der Komplettlösung zum Sonderpreis.
Nach Bestellung / Kauf erhalten Sie einen Zugang gültig für ein Jahr (Folgerechnung wird automatisch gestellt, falls Sie nicht kündigen), mit dem Sie die Software nutzen können (SaaS).
Eine Kündigung ist bis zum Ablauf des Vertragsjahrs möglich, ohne Einhaltung von Fristen. Nach Kündigung können Sie kostenlos auf Anfrage Ihre Daten als elektronische Datei (CSV und / oder SQL-Backup) erhalten.