Brandschutzberatung und Brandschutzbeauftragter extern

Brandschutz Beauftragter

Brandschutz durch Experten im Unternehmen organisieren

Rechtliche Forderungen erfüllen

Betreuung durch Experten

Ideal für den Raum Freiburg und Südbaden

Brandschutz und kompetente Beratung zahlen sich aus

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz sind eine Investition in Ihre Zukunft. Mensch und Umwelt werden geschützt, Anlagen und Maschinen erhalten.

Ausgebildete Brandschutzbeauftragte unterstützen Sie beim Brandschutz und

  • führen Brandschutzbegehungen durch,
  • bauen eine Evakuierungsorganisation auf,
  • unterstützen beim Kennzeichnen von Flucht- und Rettungswegen,
  • begleiten die Planung von Neubauten im Hinblick auf baulichen Brandschutz,
  • integrieren das Thema Brandschutz in die Gefährdungsbeurteilung

Auch als externer Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Experten mit langjähriger Erfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten Rechtssicherheit und bieten Betreuung, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten.

Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung im Bereich Brandschutz!

  • Was sagt die Statistik?
  • Was können Sie tun?
  • Was sind Ihre Pflicht als Unternehmer?

Alle 2 Sekunden bricht in Deutschland ein Brand aus. Hauptursachen in Betrieben sind Brandstiftung und Kurzschluss in der Elektroinstallation. Bisherige Brände geben keine Garantie, dass nicht im nächsten Moment ein neuer Brand entsteht, vielleicht in Ihrem Unternehmen. Pro Jahr erleiden 200-300 Unternehmen in Deutschland einen Großbrand. Mensch und Umwelt werden gefährdet. Produktionsausfälle und Imageverlust sind die Folgen. 40 % der Unternehmen, in denen ein Großbrand stattgefunden hat, müssen Insolvenz anmelden.

Wirksamer Brandschutz setzt sich zusammen aus organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen. Dazu gehören u.a.

  • eine geeignete Evakuierungsorganisation
  • ausreichend Schulung
  • funktionierende Brandschutztüren
  • geeignete Baustoffe

Prämien für die Feuerversicherung können reduziert werden, wenn ein Brandschutzbeauftragter bestellt wird oder andere technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Fragen Sie Ihren Feuerversicherer!

Als Unternehmer sind Sie in der Pflicht, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Beschäftigte, Umwelt und nicht zuletzt auch die Betriebsstätte zu schützen. Dies beginnt z.B. bereits bei der Planung von Neubauten (s. § 15 LBO).

Ihr Ansprechpartner für Brandschutz

Goran Kukolj

FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT

Tel: 07 61 - 2 92 86-17

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