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Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Fachkraft für Arbeitsicherheit

Sie finden hier die rechtlichen Grundlagen zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und ein Angebot für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Region Freiburg und Südbaden.

Rechtsgrundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, vom 12. Dezember 1973).

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt und hat die Aufgabe, den Unternehmer und die sonstigen, für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Belangen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

In der DGUV V2 (ehemals BGV A2) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ werden die Anforderungen für die verschiedenen Berufsgenossenschaften / Branchen konkretisiert und die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit definiert, sowie die besonderen Bestimmungen für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter.
Es wird unterschieden zwischen der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen, der betriebsspezifische Teil der Betreuung wird gemeinsam im Team von Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt.

Bild: Auszug aus der Tabelle Branche - Gruppe

Bild: Auszug aus der Tabelle Branche – Gruppe

Bild: Einsatzzeit Grundbetreuung (FaSi und Betriebsarzt zusammen!) nach Gruppe

Bild: Einsatzzeit Grundbetreuung (FaSi und Betriebsarzt zusammen!) nach Gruppe

Bild: Beispiel für die Ermittlung des betriebsspezifischen Teils der Betreuung

Bild: Beispiel für die Ermittlung des betriebsspezifischen Teils der Betreuung

Für jeden Betrieb ab einem Beschäftigten ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. ein alternatives Betreuungsmodell (Unternehmermodell gem. Anlage 3 oder Kompetenzzentren gem. Anlage 4 DGUV V2) erforderlich.

In vielen kleinen und mittleren Betrieben hat sich mittlerweile die Praxis bewährt, die erforderlichen Einsatzzeiten von einer externen Fachkraft betreuen zu lassen, anstatt eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen.

Sie können uns als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen (alle Branchen) und wir unterstützen Sie gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), indem wir:

  • die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sicherheitstechnisch begleiten,
  • zur Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie beraten,
  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) begleitend durchführen,
  • die sicherheitstechnische Überprüfung vor der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln durchführen,
  • regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durchführen und protokollieren,
  • persönliche Schutzausrüstungen erproben und auswählen,
  • Schulungen zu allen Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes durchführen,
  • Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen unterstützen,
  • spezielle Aufgaben wie Lärmmessungen, Erstellen des Explosionsschutzdokuments, Erstellen von Betriebsanweisungen u.v.m. übernehmen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Betriebe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kunststoff, Maschinenbau, Druck, Lebensmittel, Chemie, Dienstleistung, öffentliche Verwaltung.

Profitieren Sie auch von unseren Softwarelösungen zur rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes.

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