Newsletter

Was Sie bei Fördermitteln noch zu beachten haben …

Wollen Sie oder werden Sie bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine externe Beratung bezuschusst, dann gilt es, auf Folgendes bei der Beratungsförderung zu achten:

  • Beratungen, die vor Erhalt der Inaussichtstellung begonnen werden, werden nicht gefördert. Dies betrifft insbesondere auch den Fall, dass ein Beratervertrag bereits vorher abgeschlossen wird.
  • Zertifizierungskosten werden nicht gefördert. Es können nur die reinen Beratungskosten, nicht jedoch die für die Zertifizierung anfallenden Ausgaben bezuschusst werden.
  • Nicht nur die Zahlung des Eigenanteils, sondern die vollständige Zahlung des Beraterhonorars muss nachgewiesen werden. Die gesamte Rechnung des Beraters, inklusive der Mehrwertsteuer, muss bezahlt und der Nachweis hierüber dem Bundesamt vorgelegt werden.
  • Die Zahlung des offenen Beraterhonorars muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen. Wird dieser Nachweis nicht geführt oder erfolgte die Zahlung erst später, wird der Zuschuss zurückgefordert.

Unsere Berater sind bei der BAFA registriert und zugelassen. Ihre Beratungsprojekte mit uns können meist bezuschusst werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechende Leitstelle. Weitere Informationen sie hier

Das könnte dich auch interessieren …