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Neue ISO 45001: Für sichere und gesunde Arbeitsplätze

ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagementsysteme

Aktueller Stand

Ursprünglich bereits für Ende 2016 angekündigt, wurde die neue ISO 45001 am 12. März 2018 veröffentlicht. Die internationale Norm löst den bisher geltenden und als „internationale Behelfsnorm“ verwendeten britischen Standard BS OHSAS 18001 für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme ab.

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen sind gefordert, bestehende Managementsysteme an die neuen Anforderungen anzupassen. Organisationen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz noch nicht systematisch umsetzen, bietet die neue Norm einen guten Einstieg: Sie führt zum ersten Mal den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Und die ISO 45001 kann leichter als die OHSAS 18001 in bereits bestehende Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme integriert werden.

Aktuelle Herausforderungen heißen demografischer Wandel, Digitalisierung und Beschleunigung. Unternehmen sind noch stärker als bisher gefordert, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Konkret bedeutet das: Unfällen vorbeugen, die mögliche Schwere von Verletzungen herabsetzen und arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden. Managementsysteme für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz ermöglichen eine systematische Vorgehensweise und eignen sich für kleine Betriebe ebenso wie für große Firmen.

Was ist neu?

Die neue ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ weist die sog. High Level Structure (HLS) mit 10 Hauptkapiteln auf. Sie entspricht damit der Struktur der internationalen Normen für Managementsysteme, z.B. auch für Qualität (ISO 9001:2015) und Umwelt (ISO 14001:2015): Dies vereinfacht die Integration in bereits bestehende Managementsysteme erheblich. Kombizertifizierungen sind möglich und bedeuten weniger Aufwand und geringere Kosten. Das Verwenden einheitlicher Begriffe und Definitionen macht den Umgang mit Managementnormen einfacher. Der Anhang A liefert eine Anleitung zum Verwenden des Dokuments.

Inhaltliche Änderungen sind v.a.:

Der Kontext der Organisation schließt nun sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette ein, u.a. sollen Arbeitnehmer stärker am Gesundheitsschutzmanagement beteiligt und in Beratungen einbezogen werden. Daneben sollen auch die Bedingungen für Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Personal ausgelagerter Prozesse berücksichtigt werden.

Das Top-Management ist stärker gefordert als bisher: Die Unternehmensleitung muss Führungsverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen und Engagement dafür beweisen.

Gefahren müssen identifiziert werden, am Arbeitsplatz ebenso wie für bestimmte Personenkreise, in Notfallsituationen und bei Änderungen von Prozessen. Mögliche Risiken müssen bewertet, eine Maßnahmenhierarchie für das Reduzieren von Risiken im Gesundheits- und Arbeitsschutz muss daraus abgeleitet werden. Chancen zur Verbesserung sollen nun in einem eigenen Prozess identifiziert werden. Chancen können sich z.B. aus Veränderungen der Organisation ergeben oder indem Arbeits- und Gesundheitsschutzrisiken am Arbeitsplatz beseitigt oder Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst werden. Chancen für den Gesundheitsschutz können auch salutogene Faktoren sein, also Bedingungen für das Entstehen und Erhalten der Gesundheit. Dazu kann gehören, dass betriebliche Zusammenhänge verständlich oder Zeiten der Erreichbarkeit geregelt sind.

Und schließlich wird eine Steuerung von Beschaffung und ausgegliederten Prozessen gefordert, z.B. beim Einsatz einer externen Sicherheitsfachkraft.

Das Modell des Plan-Do-Check-Act (PDCA) bleibt dagegen unverändert gültig.

Übrigens: Auch die Spezifikation DIN SPEC 91020: Betriebliches Gesundheitsmanagement kann gut in den neuen Standard integriert werden. Gemeinsamkeiten sind v.a., dass sowohl Risiken und Chancen als auch Gefährdungen durch psychische Faktoren ermittelt und bewertet werden müssen.

Praktische Umsetzung

Es gibt eine Übergangsfrist, drei Jahre nach Veröffentlichung der ISO 45001 verlieren Zertifikate nach BS OHSAS 18001 ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der Frist muss dann die ISO 45001 umgesetzt sein. Auch die Anforderungen an Auditoren werden an die neuen Normforderungen angepasst.

Je nach Ausgangssituation ergeben sich folgende Möglichkeiten: Wer nach BS OHSAS 18001 zertifiziert ist, kann entweder nach und nach die Lücken schließen und auf den neuen Standard umstellen oder gleich eine Erstzertifizierung nach ISO 45001 anstreben. Für integrierte Managementsysteme gilt: Durch die Revisionen der ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 sind Anpassungen ohnehin bis spätestens 15. September 2018 erforderlich. Synergien können genutzt und so der Aufwand gering gehalten werden.

Und Unternehmen, die ein Arbeitsschutzmanagementsystem neu einführen wollen, profitieren ebenfalls: Sie können gegenüber Interessenten, Kunden und Lieferanten nachweisen, dass Risiken und Chancen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zuverlässig ermittelt und Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Unseren Fachartikel „ISO 45001:2018 – Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement vereint“ finden Sie auf QZ-online.

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