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Warum Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Grundlagen

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundpflicht des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Sie muss nach Art der Tätigkeit vorgenommen werden und es müssen die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden, die für den Arbeitsschutz erforderlich sind.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.

Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkreten Forderungen zur Vorgehensweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Dem Arbeitgeber werden bewusst Freiräume offen gehalten, damit Umfang und Inhalt der Gefährdungsbeurteilungen den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bzw. Erfordernissen entsprechend festgelegt werden können.

Eine Gefährdungsbeurteilung wird auch in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), in der Gefahrstoffverordnung (§7) und in der Arbeitsstättenverordnung gefordert (§3).

Unsere Leistungen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen bei Ihnen die Gefährdungsbeurteilung kompetent und zügig durch. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Zu unseren Angeboten zählen u.a.:

  • vorhandene Unterlagen sichten
  • Betriebsbegehung
  • Gefährdungen ermitteln und beurteilen
  • erforderliche Maßnahmen vorschlagen
  • Dokumentation unterstützen

Auch alle erforderlichen Unterweisungen und Schulungen können wir für Sie durchführen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen derzeit Betriebe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kunststoff, Maschinenbau, Druck, Lebensmittel, Dienstleistung, öffentliche Verwaltung.

Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung lieber selbst durchführen wollen, sind unsere Softwarelösungen zur rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes hilfreiche Vereinfachungen Ihrer Arbeit.

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